An alles gedacht!

Wer an alle Fälle gedacht hat und gut vorbereitet ist, kann das Leben entspannt genießen.

In guten Zeiten den Ernstfall regeln

Egal, ob selbst erlebt oder im Bekanntenkreis wahrgenommen: Ein Ernstfall kommt schneller, als man denkt. Angehörige stehen vor einem Berg von Aufgaben, wenn Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Bankvollmachten fehlen. Immer dann kommt die Erkenntnis: Meinen Angehörigen soll es nicht so gehen – jetzt tue ich etwas! Damit es nicht bei den guten Vorsätzen bleibt, unterstützt Sie unsere Generationenberatung.

Was ist eine Patientenverfügung?

Was ist eine Patientenverfügung?



In der Patientenverfügung kann man vorab über das Ob und Wie medizinischer Maßnahmen entscheiden.

Wer nicht möchte, dass andere über die medizinische Behandlung entscheiden, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist, kann durch Patientenverfügung festlegen: Bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen werden bestimmte medizinische Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt.

Dank einer fraktionsübergreifend unterstützten Initiative ist die Patientenverfügung seit September 2009 in Deutschland gesetzlich verankert.

Quelle und weitere Informationen unter www.bmj.de

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Kerstin Schumacher, Generationen-Beraterin



Mit der Vorsorgevollmacht kann man eine andere Person bevollmächtigen, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für einen selbst zu erledigen.

Der Bevollmächtigte kann dann anstelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers entscheiden und handeln, ohne dass es weiterer Maßnahmen bedarf.

Das Gericht wird nur eingeschaltet, wenn es zur Kontrolle des Bevollmächtigten erforderlich ist. Die Vorsorgevollmacht ermöglicht so ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit. Sie setzt auf grenzenloses und unkontrolliertes Vertrauen.

Quelle und weitere Informationen unter www.bmj.de

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Jochen Kempkes, Estate Planning


Mit der Betreuungsverfügung kann jeder schon im Voraus festlegen, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, wenn es ohne rechtliche Betreuung nicht mehr weitergeht.

Genauso kann bestimmt werden, wer auf keinen Fall als Betreuer in Frage kommt.

Möglich sind auch inhaltliche Vorgaben für den Betreuer, etwa welche Wünsche und Gewohnheiten respektiert werden sollen oder ob im Pflegefall eine Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim gewünscht wird.

Quelle und weitere Informationen unter www.bmj.de

An alles gedacht – ganz in Ihrem Sinne

Unsere Spezialisten wissen, woran zu denken ist, damit Sie mit einem guten Gefühl in die Zukunft schauen. Sie zeigen Ihnen auf, mit welchen Vollmachten und Verfügungen Sie dafür sorgen, dass im Ernstfall ganz in Ihrem Sinne gehandelt wird. Sie erfahren über Stolperfallen bei der Nachlassregelung und die Vorteile eines Testaments. Und das alles mit gezielten Hinweisen, wo Sie wofür professionelle Hilfe finden: Bei Steuerberater, Rechtsanwalt, Notar oder Hausarzt.

Wussten Sie schon?

… dass nur 3% aller Erbfälle in Deutschland einwandfrei geregelt sind?
… dass in mehr als Dreiviertel aller Erbfälle kein Testament vorliegt?
… dass bei kinderloser Ehe der verwitwete Ehegatte nicht automatisch erbt?

Den Angehörigen nicht auf der Tasche liegen

Zum Glück nimmt unsere Lebenserwartung ständig zu, doch damit auch der Bedarf an professioneller Pflege. Die Kosten dafür sprengen so manches Einkommen und viele Renten. Was kosten Pflegestufe I, II und III, wer zahlt wie viel dazu, wann werden Angehörige zur Kasse gebeten und wie kann ich das verhindern? Auf all diese Fragen geben Ihnen unsere fachlich bestens geschulten Berater eine verständliche Antwort.

Speziell für Unternehmen und große Vermögen

Die Vorsorge für den Ernstfall verlangt bei Unternehmen und großen Vermögen nach einer Reihe weiterer, sinnvoller Klärungen. Unter Einbindung der betroffenen Familienangehörigen findet unser zertifizierter Spezialist den richtigen Weg, um geschaffene finanzielle und ideelle Werte im Sinne des Auftraggebers dauerhaft zu erhalten. Mit unserem hauseigenen Stiftungskonzept bieten wir zudem eine intelligente Lösung, um Vermögen nachhaltig z.B. für karitative Zwecke einzusetzen.

Das treibt unsere bereits beratenen Kunden an

Das treibt unsere bereits beratenen Kunden an

Jochen Kempkes, Estate Planning

 

 

  • „Ich möchte den Familienfrieden sichern“
  • „Ich möchte mein/unser Vermögen erhalten und mehren“
  • „Ich möchte Erbschaft und/oder Schenkung zeitig und richtig planen“
  • „Ich möchte meine eigene Versorgung ohne Belastung der Familie sicherstellen“

Unsere Leistungen im Detail

  • Dieses Beratungsangebot mit diesem Leistungsumfang finden Sie zwischen Dümmer und Wiehen nur bei uns.
  • Unsere Spezialisten bringen die Erfahrung und Sensibilität aus über 3.000 Beratungen für den Ernstfall mit.
  • Unser Spezialist für die Beratung von Unternehmen und großen Vermögen verfügt über das Prädikat „Certified Estate Planner“.